Good News für 1 PRIMARY WOUND DRESSING
Good News für 1 PRIMARY WOUND DRESSING
14.01.2017
Mitte Dezember hat das Bundesamt für Gesundheit (BAG) beschlossen, den Wundspray in der Mittel- und Gegenständeliste (MiGeL) aufzunehmen. Das BAG hat dafür eine neue Kategorie geschaffen.
Ab 1. Januar 2017 darf 1 PRIMARY WOUND DRESSING® mit der Nummer 34.70.01.00.1 („Wundspray auf öliger Basis“) abgerechnet werden. Der Vergütungsbetrag wurde für 10ml auf CHF 25.00 festgelegt. Der Vergütungsbetrag von 25.00 für 10ml liegt deutlich unter dem aktuellen Verkaufspreis. Wir müssen akzeptieren, dass im Rahmen der aktuellen Sparanstrengungen bei den Gesundheitskosten und Überarbeitung der MiGeL auch 1 PRIMARY WOUND DRESSING® einen Beitrag leisten muss.
Der Weg in die MiGeL war steinig und sehr lang. Nicht zuletzt auch dank Ihnen konnte das BAG überzeugt werden, dass 1 PRIMARY WOUND DRESSING® ein wirksames, zweckmässiges und kosteneffektives Wundheilprodukt ist. Wir sind sehr stolz darauf, dass es möglich ist, mit viel Herzblut, Durchhaltewillen und ehrlicher Zusammenarbeit mit Wundfachkräften auch in der heutigen Zeit, die durch Regulationen und Kostendruck geprägt ist, einen Weg zu finden, einem Produkt eine echte Chance zu geben.
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