HMG-Revision: Homöopathische Arzneimittel bleiben im Fachhandel
HMG-Revision: Homöopathische Arzneimittel bleiben im Fachhandel
30.01.2019
Anfang Dezember 2018 hat Swissmedic die Evaluation abgeschlossen, welche Arzneimittel der Liste D in Liste E umgeteilt werden sollen. Es wurde entschieden, grundsätzlich keine Homöopathika & Anthroposophika in die Selbstbedienung umzuteilen.
Im Rahmen der ordentlichen Revision des Heilmittelgesetzes hatte Swissmedic den politischen Auftrag die Selbstmedikation zu vereinfachen unter Gewährleistung der Patientensicherheit.
Die meisten der 540 von Swissmedic überprüften Medikamente der Abgabekategorie D, welche heute in Apotheken und Drogerien erhältlich sind, eignen sich auch in Zukunft nicht für die Selbstbedienung. Diese Arzneimittel sind für Erkrankungen vorgesehen, für die es zwingend eine fachliche Beratung braucht.
Swissmedic hat in diesem Zusammenhang auch entschieden, dass Homöopathika und Anthroposophika grundsätzlich nicht in die Selbstbedienung gehören. Diese Medikamente sind Teil eines ganzheitlichen Therapien-Konzeptes über dessen Zweckmässigkeit in der Anwendung eine entsprechend ausgebildete Fachperson zu entscheiden hat. Ein Arzneimittel ist per se kein Konsumgut, das sich für den Verkauf im Supermarkt eignet und wie jedes andere bedenkenlos eingenommen werden soll. Die Patientensicherheit darf nicht durch Falsch- oder Untermedizinierung beeinträchtigt werden.
Auf der von Swissmedic publizierten Liste der beabsichtigten Arzneimittel, welche in die Abgabekategorie E (Selbstbedienung in Geschäften ohne Fachberatung) eingeteilt werden sollen, sind ca. 90 Präparate aufgeführt. Mehrheitlich handelt es sich dabei um Tees.
Link auf Swissmedic-Seite deutsch:
https://www.swissmedic.ch/swissmedic/de/home/news/mitteilungen/umteilung_arzneimittel_abgabekategorie_d_in_e